banner
Nachrichtenzentrum
Erfahren und kompetent in ihrem Beruf.

PackSafe

Sep 14, 2023

Mobiltelefone, Ladehüllen für Handy-Akkus, Laptops, Kameras, Smartphones, Elektronikgeräte, Datenlogger, PDAs mit Lithiumbatterien, Spiele, Tablets, Uhren usw.

Die meisten persönlichen elektronischen Verbrauchergeräte, die Batterien enthalten, sind im Handgepäck und aufgegebenen Gepäck erlaubt, darunter unter anderem Mobiltelefone, Smartphones, Datenlogger, PDAs, elektronische Spiele, Tablets, Laptops, Kameras, Camcorder, Uhren, Taschenrechner usw . Dies umfasst typische Trockenzellenbatterien sowie Lithium-Metall- und Lithium-Ionen-Batterien für Unterhaltungselektronik (AA, AAA, C, D, Knopfzellen, Kamerabatterien, Laptopbatterien usw.).

Geräte mit Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Akkus (Laptops, Smartphones, Tablets etc.) sollten im Handgepäck mitgeführt werden. Flugbesatzungen werden darin geschult, Brände von Lithiumbatterien in der Kabine zu erkennen und darauf zu reagieren. Passagiere sollten das Flugpersonal sofort benachrichtigen, wenn ihre Lithiumbatterie oder ihr Lithiumgerät überhitzt, sich ausdehnt, raucht oder brennt. Wenn sich tragbare elektronische Geräte, die mit Lithiumbatterien betrieben werden, im aufgegebenen Gepäck befinden, müssen sie vollständig ausgeschaltet und geschützt sein, um eine unbeabsichtigte Aktivierung oder Beschädigung zu verhindern. Bei elektronischen Geräten, die extreme Hitze erzeugen können, müssen Heizelemente isoliert werden, die bei Aktivierung einen Brand verursachen könnten, indem das Heizelement, die Batterie oder andere Komponenten entfernt werden.

Ersatzbatterien (nicht eingebaut) sind im aufgegebenen Gepäck immer verboten und müssen im Handgepäck mitgeführt werden. Wenn ein Handgepäckstück am Gate oder am Flugzeugrand aufgegeben wird, müssen alle Ersatz-Lithiumbatterien aus dem Gepäckstück entnommen und beim Passagier in der Flugzeugkabine aufbewahrt werden.

Für elektronische Rauchgeräte siehe separaten Eintrag in dieser Tabelle. Diese sind im aufgegebenen Gepäck grundsätzlich verboten.

Mengenbeschränkungen: Es gibt keine Mengenbeschränkungen für den „persönlichen Gebrauch*“, mit der Ausnahme, dass größere Lithium-Ionen-Batterien und auslaufsichere Ersatz-Nassbatterien (Gelzelle, absorbierter Elektrolyt) auf zwei pro Person beschränkt sind. Größenbeschränkungen für Lithium-Metall-, Lithium-Ionen- und auslaufsichere Nassbatterien (Gelzelle, absorbierter Elektrolyt) finden Sie in den separaten Einträgen zu „Ersatzbatterien“ in dieser Tabelle oder unter dem Link „Flugpassagiere und Batterien“ unten. * „Persönlicher Gebrauch“ umfasst keine Artikel zum Weiterverkauf oder Vertrieb.

Ersatzbatterien müssen vor Beschädigung und Kurzschluss geschützt werden.

Siehe die Verordnung: 49 CFR 175.10(a)(18)

Beschädigte oder zurückgerufene Batterien und batteriebetriebene Geräte, die möglicherweise Funken erzeugen oder eine gefährliche Wärmeentwicklung erzeugen, dürfen nicht an Bord eines Flugzeugs befördert werden (z. B. Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck), es sei denn, die beschädigte oder zurückgerufene Batterie wurde entfernt oder sonst sicher gemacht. Die Fluggesellschaft kann weitere öffentliche Leitlinien zum Transport einzelner zurückgerufener Produkte anbieten.

Weitere Informationen zu Rückrufen finden Sie auf der Website der Consumer Product Safety Commission sowie des Herstellers oder Anbieters.

Sehen Sie sich unseren illustrierten Leitfaden unter Häufig gestellte Fragen zu von Flugpassagieren mitgeführten Batterien an.